Seniorenwegweiser Bad Kreuznach
39 Beratungshilfe sichert Rechtssuchenden mit nied- rigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines ge- richtlichen Verfahrens zu. Antrag auf Beratungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Diese ist bei dem für die Klageerhebung zuständigen Gericht zu beantragen. Amtsgericht Bad Kreuznach John-F.-Kennedy-Straße 17 55543 Bad Kreuznach (0671) 708-0 (0671) 7082272 agkh@ko.mjv.rlp.de www.agkh.justiz.rlp.de Zuständig für die Stadt Bad Kreuznach und die Ver- bandsgemeinden Bad Kreuznach, Langenlonsheim, Rüdesheim und Stromberg. Amtsgericht Bad Sobernheim Gymnasialstraße 11 55566 Bad Sobernheim (06751) 9313-0 (06751) 9313-50 agsob@ko.jm.rlp.de www.agsob.justiz.rlp.de Zuständig für die Verbandsgemeinden Bad Sobern- heim, Kirn-Land, Meisenheim und die Stadt Kirn. 2.9 Beratungs- und Prozesskostenhilfe Sicherheit gehört zu den wesentlichen Grundbedürf- nissen des Menschen und ist ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität. Die Polizei berät und unterstützt gerne bei sicherheitssteigernden Maßnahmen und informiert über entsprechende Verhaltensweisen. Der Fachbereich Zentrale Prävention des Polizeiprä- sidiums Mainz bietet Informationen, Vorträge und Veranstaltungen zu folgenden Themen: »» Betrugsmaschen »» Diebstahlskriminalität »» Internetkriminalität »» Körperliche und sexuelle Gewalt »» Sicher Wohnen - Einbruchschutz (kom- petente, produktneutrale und vor al- lem kostenlose Informationen und Bera- tung zur Absicherung von Wohnungen, Häusern und Firmen, auch „vor Ort“) »» Sicherheit für Senioren »» Zivilcourage »» Zweirad- und KFZ-Sicherheit Polizeipräsidium Mainz Sachbereich 15 (Zentrale Prävention) Valenciaplatz 2 55118 Mainz (06131) 65-3390 beratungszentrum.mainz@polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de 2.10 Sicherheitsberatung und Opferhilfe
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