Seniorenwegweiser Bad Kreuznach

31 Pflegeberatung für privat Versicherte Privat Versicherte erhalten kostenlose Pflegebe- ratung von der compass pflegeberatung GmbH, einer Tochtergesellschaft des Verbandes der Pri- vaten Krankenversicherung. Die Beratung erfolgt telefonisch unter der bundesweit gebührenfreien Servicenummer:  (0800) 1018800 sowie durch aufsuchende Beratung nach Terminver- einbarung. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.compass-pflegeberatung.de . compass private pflegeberatung GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln  (0221) 93332-0  (0221) 93332-500  info@compass-pflegeberatung.de 2.3 Betreuungsrecht und Vorsorge Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Er- eignisse in eine Situation kommen, in der ein eigen- verantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidun- gen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen kann man aber Vor- sorge treffen. Die Vorsorgevollmacht Sollten Sie einmal in die eingangs beschriebene Lage kommen, brauchen Ihre Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht, um in Ihrem Namen tätig zu werden. Mit der Vorsorgevoll- macht sorgen Sie also für den Fall einer Hilfsbedürf- tigkeit vor und vermeiden damit eine dann gegebe- nenfalls notwendige rechtliche Betreuung. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauensperson für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens, z.B. die Wohnsituation, die ärztliche Ver- sorgung oder auch Vermögensangelegenheiten Ver- tretungsvollmacht erteilen. Die Vollmacht kann sich auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von dem Vollmachtnehmer genutzt werden, es sei denn, Sie haben Einschränkungen verfügt. » Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. © eric - stock.adobe.com

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