Seniorenwegweiser Bad Kreuznach

33 gedrückten Willen Geltung zu verschaffen. Deshalb sollte eine Patientenverfügung immer mit einer Vor- sorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls ent- scheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer. Zentrales Vorsorgeregister Sie können Ihre Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung auch bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Antragsformulare erhalten Sie von der Bundesnotarkammer in Berlin. Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister – Postfach 08 01 51, 10001 Berlin  (0800) 3550500 (gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de Betreuungsbehörde Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psy- chischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Ver- tretung. Der Betreuer vertritt die betroffene Person gerichtlich und außergerichtlich. Die Willenserklä- rung des Betreuten steht neben der des rechtlichen Betreuers, wobei der Wirkungskreis einer Betreuung sich stets nur auf den vomGericht festgesetzten Um- fang beschränkt. Der Betroffene selbst kann für sich eine Betreuung beantragen, Angehörige, Nachbarn und Behörden können eine Betreuung anregen. Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Betreuungsbehörde - Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach  (0671) 803-0  (0671) 803-1442  post@kreis-badkreuznach.de www.kreis-badkreuznach.de Die Betreuungsbehörde berät Betroffene sowie Be- treuer, arbeitet mit Betreuungsvereinen zusammen und gibt Stellungnahmen ab. Zuständig für die Be- stellung der Betreuer und deren Betreuungsauf- gaben sind die Amtsgerichte: Amtsgericht Bad Kreuznach John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach  (0671) 708-2816 Zuständig für: Stadt Bad Kreuznach, ehemalige VG Bad Münster a. Stein, VG Bad Kreuznach, VG Lan- genlonsheim, VG Rüdesheim und VG Stromberg. Amtsgericht Bad Sobernheim Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim  (06751) 9313-0 Zuständig für: VG Bad Sobernheim, VG Kirn-Land, VG Meisenheim und Stadt Kirn. Betreuungen können sowohl von ehrenamtli- chen oder berufsmäßigen Betreuern als auch von Vereinen geführt werden. »

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