Seniorenwegweiser Bad Kreuznach

6 | Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 80 Tätigkeiten oder Grundpflege. Die Versicherten dür- fen nicht pflegebedürftig nach der Definition des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI sein (siehe folgendes Kapitel). Die notwendigen Pflegemaßnahmen dürfen nicht selbst oder von Haushaltsangehörigen durch- geführt werden können und es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Kurzzeitpflege der Krankenversicherung Menschen, die z.B. aufgrund einer schweren Erkran- kung nach einem Krankenhausaufenthalt lediglich für eine begrenzte Zeit vollstationäre Pflege benöti- gen, können bei der Krankenkasse nach § 39c SGB V Kurzzeitpflege beantragen. Die Leistungen der häus- lichen Krankenpflege sind hier nicht ausreichend. Die Leistungsdauer (acht Wochen im Kalenderjahr) und die Leistungshöhe (bis zu 1.612 €) entsprechen dem Anspruch in der Pflegeversicherung (siehe fol- gendes Kapitel). Anders als bei der Pflegeversiche- rung sind hier auch Personen unterhalb des Pflege- grads 2 leistungsberechtigt. Übernommen werden die pflegebedingte Aufwen- dungen. Unterbringungs- und Ernährungskosten müssen selbst getragen werden. Die folgenden Ausführungen können nur einen Kurzüberblick geben, die keine Beratung ersetzen kann. Informationen und Beratung sind bei Leistungsträgern direkt oder bei Beratungsstellen (siehe Kapitel 2) erhältlich. Häusliche Krankenpflege Wird aufgrund einer Erkrankung kurzfristig und zeitlich begrenzt Pflege benötigt, so muss diese nicht unbedingt in einer Klinik oder einer Reha-Ein- richtung stattfinden. Die medizinische Versorgung kann auf ärztliche Verordnung unter bestimmten Bedingungen zeitlich begrenzt im häuslichen Umfeld von examinierten Pflegekräften erfolgen und mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege können Versicherte dann geltend machen, wenn sich dadurch ein Klinikaufenthalt vermeiden oder verkürzen lässt. Zur häuslichen Krankenpflege gehören Behand- lungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Unter die Behandlungspflege fallen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzucker- messung etc. Nicht immer reicht medizinische Be- handlungspflege allein aus, um zu Hause eine an- gemessene Versorgung sicherzustellen. In diesem Fall verordnet der Arzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen, wie hauswirtschaftliche 6.1 Leistungen der Krankenversicherung

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