Seniorenwegweiser Bad Kreuznach

6 | Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 88 Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Er- werbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grund- sicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. ImUnterschied zu anderen Sozialhilfeleis- tungen ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prü- fen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenver- sicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatli- ches Einkommen weniger als 838 Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Ein automatischer Anspruch entsteht dadurch nicht. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: »» Ausgaben für Ihren notwendigen Lebens- unterhalt – angepasst an Ihren Famili- enstand und Ihre Haushaltsführung. »» Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu ge- hören Miete, Nebenkosten und Heizung. »» Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge so- wie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe. »» Mehrbedarf für bestimmte Personen- gruppen, wie für Schwerbehinderte. »» Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen. Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe-oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemein- schaft leben, und für eingetragene Lebenspartner. Das Schonvermögen beträgt 5.000 Euro zuzüglich nochmals 5.000 Euro für den Partner. Wo wird die Grundsicherung beantragt? Zuständig für die Antragstellung sind die örtlichen Sozialämter (Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung), 6.5 Grundsicherung Info Wichtig! Die Leistung der Grundsicherung wird grund- sätzlich für zwölf Monate bewilligt. Danach wer- den Ihre Verhältnisse erneut überprüft und es erfolgt die Weiterbewilligung. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grundsicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag besonders notwendig.

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